Schwerin reagiert auf Forderung - Mehr Gewerbesteuer vor Ort geplant (6.9.2014)

Schwerin reagiert auf Forderung - Mehr Gewerbesteuer vor Ort geplant (6.9.2014)

Der SPD-Landtagsabgeordnete Thomas Krüger informierte am 6. September, dass der Landtag die Ideen der Wählergemeinschaft aufgenommen hat. SPD und CDU sehen aber eher die Chance, die betroffenen Gemeinden über eine Änderung der Gewerbesteuerbeteiligung zu unterstützen:

 

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3246


6. Wahlperiode 03.09.2014


ANTRAG der Fraktionen der SPD und CDU


Angemessene Beteiligung der Standortgemeinden an der Gewerbesteuer von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien


Der Landtag möge beschließen:


1. Der Landtag stellt fest, dass Gewerbesteuereinnahmen aus Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien eine große Chance für die regionale Wertschöpfung in den Kommunen unseres Landes sein können. Dazu müssen die steuerlichen Zerlegungsregelungen so geändert werden, dass für die Standortkommunen eine dauerhafte und angemessene Beteiligung an der auf diese Anlagen entfallenden Gewerbesteuer gesichert wird.


2. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich mit einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass die bundesgesetzlichen Regelungen zeitnah dahingehend geändert werden. Zudem fordert der Landtag die Landesregierung dazu auf zu prüfen, ob es andere Möglichkeiten gibt, die Standortkommunen direkt von der produzierten Leistung profitieren zu lassen.


Dr. Norbert Nieszery und Fraktion
Vincent Kokert und Fraktion
Drucksache 6/3246 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode

Begründung:
Aus energie- und umweltpolitischen Gründen ist es geboten, bei Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien (EE-Anlagen) die Standortgemeinden in angemessener Weise am Gewerbesteueraufkommen der Betreiberunternehmen zu beteiligen. Grundsätzlich erfolgt die Gewerbesteuerzerlegung nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne der einzelnen Betriebsstätten. Da EE-Anlagen kaum innerbetriebliche Arbeitsplätze binden, geht dieser Maßstab oft ins Leere. Daher hat der Bundesgesetzgeber als besonderen Zerlegungsmaßstab für Unternehmen, die ausschließlich EE-Anlagen in den Bereichen Wind- und Solarenergie betreiben, festgelegt, dass der Gewerbesteuermessbetrag hier zu 30 % nach Arbeitslöhnen und zu 70 % nach dem Buchwert des Sachanlagevermögens zerlegt wird.

Dieser Zerlegungsmaßstab kann in seiner konkreten Ausgestaltung in der Praxis jedoch dazu führen, dass die Standortgemeinden nicht angemessen an der Gewerbesteuer beteiligt werden. Unmittelbar nach Errichtung der Anlagen, d. h. zu Beginn des steuerlichen Abschreibungszeitraums, ist zwar ein hoher Buchwert des Sachanlagevermögens zur Zerlegung vorhanden, jedoch werden in dieser Phase oftmals steuerliche Verluste erzielt, sodass keine Gewerbesteuer zu zahlen ist. Nach der Abschreibungsphase (bei Windenergieanlagen 16 Jahre) wird hingegen zwar zumeist ein steuerlicher Gewinn erzielt.
Aufgrund des abgeschriebenen Sachanlagevermögens geht der besondere Zerlegungsmaßstab dann vielfach jedoch ebenso ins Leere.
Bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2013 gab es eine von Mecklenburg-Vorpommern unterstützte Länderinitiative zur Verbesserung der Zerlegungsregelung, die jedoch letztlich keine Mehrheit fand.
Für eine erfolgreiche Energiewende ist es unabdingbar, dass eine breite Akzeptanz für EE-Anlagen in der Gesellschaft entwickelt und entsprechend geeignete Flächen für den Aufbau und den Betrieb der Anlagen bereitgestellt werden. Eine angemessene Beteiligung der Standortgemeinden an der Gewerbesteuer der Betreibergesellschaften kann sowohl bei den Kommunen als auch bei den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zu einer höheren Akzeptanz für EE-Anlagen führen. Daher wird die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine zielgenauere Zerlegung der Gewerbesteuer einzusetzen.

 

Thomas Krüger - Beteiligung an der Gewerbesteuer von Windenergieanlagen.pdf (12,3 kB)