28 Mal oder 41 Mal ganz viel WIND-projekt
Die Firma WIND-projekt hat wohl am meisten Windräder rund um Altentreptow gebaut. 28 Anlagen sind es laut der Homepage von WIND-projekt bisher. Aber diese Zahl dürfte noch um einiges höher liegen. Vermutlich sind es 41.
Die WIND-projekt Ingenieur und Projektentwicklungsgesellschaft mbH hat seinen Sitz in Börgerende im Landkreis Rostock. Sie wurde 1994 gegründet. Geschäftsführer ist Dipl-Ing. Carlo Schmidt. Die folgenden Angaben stammen von der Homepage des Unternehmens und vom StALU Neubrandenburg. Es ist unbekannt, ob die Firma allein an den Investitionen verdient oder ob es weitere Teilhaber gibt. Es ist auch zu vermuten, dass auch die Landeigentümer oder Verpächter einen erheblichen finanziellen Vorteil von den Windrädern haben.
1997 Windpark Klatzow
2 x WEA 500 kW
2001 Windpark Klatzow II
2 x WEA 600 kW
2003 Windpark Klatzow II
1 x WEA 600 kW
2003 Windpark Altentreptow
3 x WEA 2000 kW
2004 Windpark Grapzow
1 x 2000 kW
2004 WEA Reutershof
1 x 1000 kW
2010 Windpark Altentreptow II
1 x WEA 2000 kW
1 x WEA 800 kW
2011 Windpark Werder/Kessin
4 x WEA 7500 kW
5 x WEA 2500 kW
2013 Windpark Werder/Kessin
3 x WEA 7500 kW
2014 Windpark Werder/Kessin
1 x WEA 7500 kW
(Enercon E-101)
(Flurstücke 98 und 107 der Flur 2 in der Gemarkung Werder)
2014 Windpark Werder/Kessin
2 x WEA 2300 kW
Jahr unbekannt Windpark Altentreptow Ost
13 x WEA, die seit der Genehmigung des Stalu (siehe unten) noch nicht gebaut sind, sind auf der Wind-projekt-Homepage nicht eingezeichnet oder noch nicht gebaut. Damit würde sich die Zahl der Windräder des Unternehmens auf mindestens 41 WEA erhöhen.
Hier noch eine Pressemitteilung des Stalu Neubrandenburg:
Errichtung und Betrieb von 28 Windkraftanlagen (WKA einschließlich eines Umspannwerkes und einer Energiespeicheranlage im Bereich des Windeignungsgebietes "Altentreptow-Ost")
Mit Bescheid vom 12.08.2011 wurde der WIND-projekt Ingenieur- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH auf Antrag vom 10.02.2010 in der Fassung vom 06.12.2010 (zuletzt ergänzt am 17.06.2011) eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
Nr. 031/11 - 05.09.2011 - StALU MS - Dienststelle Neubrandenburg
Gemäß § 10 Abs. 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2011 (BGBl. I S. 1474)) gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte hiermit bekannt:
Mit Bescheid vom 12.08.2011 wurde der WIND-projekt Ingenieur- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH auf Antrag vom 10.02.2010 in der Fassung vom 06.12.2010 (zuletzt ergänzt am 17.06.2011) eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
Der
WIND-projekt Ingenieur- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH
mit Sitz in 18211 Börgerende
Seestraße 71 a,
wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 28 Windkraftanlagen (WKA), einschließlich eines Umspannwerkes und einer Energiespeicheranlage im Bereich des Windeignungsgebietes "Altentreptow-Ost" auf den Flurstücken
546 (WKA 1), 503/1 (WKA 2), 501 (WKA 3), 499 (WKA 4), 560 (WKA 7), 549 (WKA 14), 542/2 (Energiespeicheranlage) der Flur 1 der Gemarkung Grapzow,
175/1 und 175/2 (WKA 5), 169 (WKA 6), 141/1 (WKA 8), 144 (WKA 9), 136/5 (WKA 10), 120 (WKA 11), 133 (WKA 12), 130/2 (WKA 13), 136/5 (WKA 28) der Flur 2 der Gemarkung Kessin,
42 (WKA 30) und 37 (Umspannwerk) der Flur 1 der Gemarkung Kessin,
117/1 (WKA 15), 85/2 (WKA 18), 104 (WKA 19), 110/5 (WKA 20), 114/4 (WKA 21) der Flur 2 der Gemarkung Werder,
248 (WKA 16) und 247/1 (WKA 17) der Flur 1 der Gemarkung Wodarg und
196 (WKA 22), 225 (WKA 23), 222 (WKA 24), 200 (WKA 25) und 216 (WKA 27) der Flur 4 der Gemarkung Altentreptow
erteilt.
Die Genehmigung wurde unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Helmut-Just-Straße 4, 17036 Neubrandenburg, einzulegen.
Ohne Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann durch den Antragsteller bei Entscheidungen nach § 4 BImSchG Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Hinweis:
Ein Widerspruch hat wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Genehmigungsbescheides keine aufschiebende Wirkung. Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederherstellen. Das Gericht kann auf Antrag Maßnahmen, die im Rahmen der sofortigen Vollziehung stattgefunden haben, aufheben oder ändern (§ 80 a Abs. 3 i. V. m. § 80 Abs. 5 VwGO).
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides und seiner Begründung sowie die dazugehörigen Antragsunterlagen liegen nach dieser Bekanntmachung für zwei Wochen in der Zeit
vom 06.09.2011 bis einschließlich 19.09.2011
im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Helmut-Just-Str. 4, 17036 Neubrandenburg
während der Dienststunden in der Zeit von 8:00 bis 16:30 Uhr (dienstags bis 17:00 Uhr, freitags bis 14:00 Uhr)
und im Bürgerbüro des Amtes Treptower Tollensewinkel, im Rathaus der Stadt Altentreptow, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow
Mo von 9:00 - 16:00 Uhr
Di von 7:00 – 18:00 Uhr
Do von 9:00 - 16:00 Uhr
Fr von 9:00 - 12:00 Uhr
und jeden ersten Samstag im Monat von 9:00 – 11:00 Uhr
zur Einsichtnahme aus.
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Etwaige Widersprüche gegen das Vorhaben können gemäß der oben abgedruckten Rechtsbehelfsbelehrung innerhalb der Widerspruchsfrist
vom 20.09.2011 bis einschließlich 19.10.2011
schriftlich bei der vorgenannten Behörde erhoben werden.
Die mit Unterschrift versehenen Widersprüche haben neben dem Vor- und Familiennamen auch die volle leserliche Anschrift des Widerspruchsführers zu tragen. Mit Ablauf der Widerspruchsfrist wird der Genehmigungsbescheid unanfechtbar. Mit Unanfechtbarkeit des Genehmigungsbescheides sind alle weiteren Widersprüche nicht mehr zulässig.
Widerspruchsschreiben werden an die Antragstellerin zur Stellungnahme weitergegeben. Auf Verlangen des Widerspruchsführers werden dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind.
Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Helmut-Just-Straße 4, 17036 Neubrandenburg, angefordert werden.